Hakan Demir
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SPD
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Frage von Burkhard K. •

Können ehemalige Deutsche, die aufgrund der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit vor weniger als 5 Jahren nicht mehr Deutsche sind, künftig erleichtert wieder eingebürgert werden?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. 

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit oder ehemalige deutsche Staatsangehörigkeit erfüllt diese Voraussetzung nicht und führt zu keinen Erleichterungen. Man muss wieder nach Deutschland ziehen und hier den Lebensmittelpunkt haben.

Wenn dies eintreffen sollte und die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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