Kann man mit einer Abgelaufenen Einbürgerungszusage eine Einbürgerung Beantragen.
Merhaba Hakan Bey,
Ich habe 2 Söhne die 1995 und 1998 in Deutschland Geboren sind. Zu diesem Zeitpunkt haben wir in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Ich habe im Jahr 2001 die Deutsche Stattsbürgerschaft übernommen und habe meinen türkische Stattsbürgerschaft Abgegeben.
Zu diesem Zeitpunkt haben meine Beiden Söhne die Einbürgerungszusage erhalten mit der Bedingung sich bei Eintritt in die Volljaehrigkeit für eine Stattbürgerschaft zu Entscheiden.
2004 bin ich für ein Deutschesunternehmen in die Türkei Versand worden, in der dieser Zeit haben meine Söhne in der Türkei ihre Schulausbildung begonnen.
Als dan beide die Entscheidung Treffen mussten, haben sich fBeide für die türkische Stattbürgerschaft entschieden.
Wird jetzt die möglichkeit gegeben nach den ganzen aenderungen mit den Abgelaufenen Einbürgerungszusagen die Deutsche Stattbürgerschaft zu Beantragen.
Vielen Dank für Ihre Anwort
H. G.
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage.
Ihre Kinder haben die türkische Staatsangehörigkeit angenommen und die Einbürgerungszusage für die deutsche Staatsangehörigkeit Anfang der 2000er verfallen lassen. Damit liegt kein Anspruch mehr vor, sich einbürgern zu lassen bezogen auf Ihren damaligen Antrag.
Wenn Ihre Kinder sich nun einbürgern lassen möchten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und entsprechend die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/einbuergerung-auf-einen-blick-1865116).
Mit der zu Ende Juni in Kraft tretenden Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften. So könnten Sie nun Ihre türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangen, ohne die deutsche aufgeben zu müssen, eine sehr große und wichtige Errungenschaft.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir