Frage von Mehmet T. • 14.03.2023
Kann man die ehemalige Staatsangehörigkeit die man für die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben hat, mit dem neuen Gesetz wieder Erlangen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren?
Antwort von Hakan Demir SPD • 17.03.2023
Sehr geehrter Herr T.,
danke für Ihre Anfrage.
Das ist korrekt. Mit der Staatsangehörigkeitsreform sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich. Sie könnten dann Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir