Hakan Demir
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SPD
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Frage von Lou R. A. •

Kann ich nach einer Einbürgerung meine alte Staatsangehörigket wiedererlangen?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich wurde in Deutschland 1988 eingebürgert, im Alter von 8 Jahren. Jetzt habe ein Stück Land geerbt bekommen in meinem Geburtsland Philippinen, welches doppelte Staatbürgeschaft akzeptiert. Nun habe ich erfahren, dass ich das geerbte Land nur bekommen kann, wenn ich die Philippinische Staatsbürgerschaft habe. Sehe ich das richtig, dass wenn die neue Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, ich dann meine vorherige Staatsangehörigkeit bekommen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das stimmt, mit der Staatsangehörigkeitsreform wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird dann abgeschafft.

Wir rechnen mit der Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung) voraussichtlich im Sommer / Herbst. Dann können Sie auch Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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