Kann ich mich jetzt nicht mehr aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausbürgern lassen oder bezieht sich das nur auf Personen die nur die türkische Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland leben?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich habe folgende Frage. Nachdem im Juni das Einbürgerungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten ist bin ich mir unsicher bzgl. Folgender Aussage:
Ausbürgerung - vatandaşlıktan çıkarma
Die Bundesregierung hat sich am 19.01.2024 auf ein neues Einbürgerungsgesetz geeinigt, welches im Frühjahr 2024 (April/Mai) in Kraft treten wird. Unter anderem hat man dann die Möglichkeit, die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Daher wird die Türkei nun keine Ausbürgerungen mehr für türkische Staatsbürger in Deutschland durchführen. (7)
Quelle: https://de.connection-ev.org/article-1609
Jetzt meine Frage: Ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit (Türkisch und Deutsch). Ich bin in Deutschland geboren und habe die doppelte Staatsbürgerschaft seit meiner Geburt.
Kann ich mich jetzt nicht mehr aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausbürgern lassen oder bezieht sich das nur auf Personen die nur die türkische Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland leben?
Sehr geehrter Herr Y.,
bis zur Staatsangehörigkeitsreform im letzten Jahr mussten sich türkische Staatsbürger:innen ausbürgern lassen, um die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen zu können, da Deutschland keine doppelten Staatsbürgerschaften vorsah. Dies hat sich geändert. Entsprechend müssen die Konsulate keine Ausbürgerungen mehr vornehmen, da die deutsche Staatsbürgerschaft mit Beibehalt der türkischen angenommen werden kann. Für Sie ändert sich nichts, da Sie ja bereits beide Staatsbürgerschaften besitzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir