Kann ich jetzt den Staatsangehörigkeitsantrag abgeben und warte auf die neue Staatsangehörigkeitsreform, damit keine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt?
Sehr geehrter Herr Hakan Demir,
Wie die Medien bereits mitgeteilt hat, dass die neue Staatsangehörigkeitsreform voraussichtlich bis zum nächsten Jahr in Kraft treten wird. Von daher möchte ich mich in diese Zeit beantragen. Es wird bestimmt eine lange Bearbeitungszeit für 6 bis 12 Monate gedauert.
Meine Frage ist,
1. Option: Wenn ich jetzt die Staatsangehörigkeitsantrag abgeben würde, wird mein Antrag für die Doppelbürgerschaft genehmigt? Sobald die neue Staatsangehörigkeitsreform in Bundesland in Kraft treten wird und mein Antrag doch auch mitgewirkt werden könnte?
2. Option: Wenn ich jetzt die Staatsangehörigkeitsantrag abgeben würde, hätte ich die Einbürgerungszusicherung erhalten. Kann ich sie zuerst behalten, ohne bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben? Damit warte auf die neue Staatsangehörigkeitsreform.
Freue ich auf Ihre Rückmeldung!
Sehr geehrter Herr T.,
danke für Ihre Nachricht.
In der Tat gibt es leider lange Bearbeitungszeiträume. Hier müssen die Kommunen nachrüsten und mehr Personal einstellen.
Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Raten kann und darf ich Ihnen nichts. Sie können aber davon ausgehen, dass zu April 2024 die doppelte Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt. Erkundigen Sie sich gerne bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde, wie lange dort ein Einbürgerungsprozess dauert. Dann können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Antrag jetzt schon einreichen möchten oder noch etwas warten.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir