Kann eine Schülerin trotz bezug von Bürgergeld eingebürgert werden?
Sehr geehrter Herr Demir,
Meine Tochter wird 17 Jahre alt und ist Schülerin.
Sie hat eine Ausbildung bei der Polizei ab März 2025 in Aussicht. Dafür braucht sie eine deutsche Staatsangehörigkeit. Im Moment bezieht sie noch Bürgergeld, könnte man trotzdem davon ausgehen das sie eingebürgert wird ?
Liebe Grüße
Ferda
Sehr geehrte Frau E.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Einbürgerung ist für Ihre Tochter auch nach dem neuen Gesetz weiterhin grundsätzlich möglich - allerdings nicht mehr im Rahmen der Anspruchseinbürgerung, sondern nur noch im Rahmen der Ermessenseinbürgerung.
Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler eine der Gruppen sind, für die das Ermessen besonders in Betracht kommen sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst. Den kompletten Text finden Sie hier ab S. 9: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf
Eine abschließende Bewertung kann ich aber selbstverständlich nicht geben - darüber entscheiden die zuständigen Behörden, die das Gesetz anwenden.
Grundsätzlich würde ich Ihrer Tochter empfehlen, sich im Prozess von einem sogenannten Jugendmigrationsdienst beraten zu lassen. Die Standorte in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Schreiben Sie mir und meinem Team sonst auch gerne eine Mail für den weiteren Austausch.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir