Ist nach dem neuen Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft weiterhin die Rücknahmebestätigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich?
Hallo Herr Demir,
ist nach dem neuen Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft weiterhin die Rücknahmebestätigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich? Dort muss man nämlich eine Begründung angeben, weshalb man die erstrebte Staatsangehörigkeit beantragen möchte. Und desweiteren wird die Einbürgerungsurkunde in Kopie verlangt. Was ist wenn diese nicht mehr vorliegt? Wenn ja mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
Sema A.
Sehr geehrte Frau A.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Fall direkt an meine Mailadresse. Mein Team und ich schauen uns Ihre Situation gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir