Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamed A. •

Ist es nicht besser ein verbesserte Staatsangehörigkeitsreform zu verabschieden eher als nichts?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Leistung bei der STAG-Reform und Ihre Bereitschaft mit Bürger:innen über Soziale Medien die Diskussion darüber möglichst Transparent zu halten. Es wird oft über die vom der FDP gewünschten Änderungen bezüglich des aktuellen Entwurfs berichtet, und ich frage mich oft warum die Ampel-Parteien nicht in der Lage sind, auf einen Kompromiss zu verständigen.

Wäre es nicht besser mit einer Optionspflicht ab der Enkelgeneration zu rechnen eher als die vollständige Abgabe der bisherige Staatsbürgerschaft? Könnte man nicht z.B. die Vererbung der deutschen Staatsbürgerschaft verbieten, wenn der deutsche Elternteil im Ausland geboren ist, dessen Enkelkind auch im Ausland geboren ist?

In der Debatte über Unterhalt sehe ich auch große Möglichkeiten für einen guten Abkommen. Warum halten Sie völlig fest bei Ihrem aktuellen Referentenentwurf. immerhin die Politik funktioniert immer indem, etwas gegen dem anderen gespielt wird.

VG
MA

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen. Das hat den ganzen Prozess aufgehalten - zumal Änderungen eigentlich im parlamentarischen Prozess eingebracht werden, nicht schon zuvor.

Nun gibt es aber eine unter den Koalitionsfraktionen geeinte Fassung, die bald vom Bundeskabinett beschlossen werden soll und dann von uns Bundestagsabgeordneten weiter beraten und verhandelt wird.

Die Optionspflicht ist vom Tisch. Ein Generationenschnitt ist im Referentenentwurf auch nicht vorgesehen, das freut mich sehr und zeigt, dass die Forderung der FDP nicht mehrheitsfähig und umsetzbar ist.

Die FDP hat aber beispielsweise verschärfte Ausnahmeregelungen bei der Lebensunterhaltssicherung eingebracht. Aber besonders bei den Härtefällen müssen wir genau hinschauen. Beispielsweise kümmern sich viele Menschen - darunter besonders viele Frauen - um zu pflegende Angehörige und können nicht oder nur beschränkt arbeiten. Wir dürfen Menschen nicht von der Staatsbürgerschaft und demokratischen Teilhabe ausschließen, weil sie sich um andere kümmern oder in schlecht bezahlten Jobs arbeiten. Das ist mir ein besonderes Anliegen.

Der Referentenentwurf wird zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen. Dann werden wir ihn im Bundestag weiter beraten. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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