Ist ein Beibehaltungsantrag noch notwendig, wenn man eine außereuropäische Staatsbürgerschaft beantragen möchte oder erübrigt sich dieser Vorgang mit der Einführung der Staatsangehörigkeitsreform?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin deutscher Staatsbürger, lebe seit vielen Jahren außerhalb Europas und überlege eine zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen. Im Moment bin ich dabei meinen Beibehaltungsantrag der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Da die Bearbeitungsdauer durch das BVA derzeit mit ca. einem Jahr angeben wird, frage ich mich, ob der Antrag überhaupt noch notwendig/sinnvoll ist oder kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass im Sommer (wann genau bitte?) die geplante Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt und der Vorgang überflüssig wird?
Vielen Dank und viele Grüße
P. K.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Anfrage.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es dann nicht mehr geben.
Der Referentenentwurf ist noch in der Ressortabstimmung. Eine Veröffentlichung ist für sehr zeitnah geplant. Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann. Für Sie bedeutet das, dass Sie spätestens ab diesem Zeitpunkt eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen können, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir