Hakan Demir
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Frage von Christine S. •

Ist der Rückerwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft möglich?

Sehr geehrter Herr Demir,
Meine Freundin und Ihr Ehemann haben vor ca. 8 Jahren aus beruflichen Gründen die Australische Staatsbürgerschaft angenommen. Der Antrag für die Beibehaltungsgenehmigung war zu aufwendig und hätte zu lange gedauert, dadurch haben sie die Deutsche Staatsbürgerschaft "verloren". Können die beiden jetzt nach der Gesetzesänderung ihre Deutsche Staatsbürgerschaft zurück bekommen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.

Ein konkretes Datum, wann die doppelte Staatsangehörigkeit in Kraft tritt, kann ich Ihnen nicht nennen. Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, das soll zeitnah erfolgen. Danach gelangt der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess. Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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