Hakan Demir
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Frage von Eva D. •

Ist bereits eine Entscheidung gefällt worden, ob man nun keinen Antrag für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft mehr stellen muss?

Sehr geehrter Herr Demir,
Es wurde hier in den letzten Monaten von anderen die Frage nach dem Stand zur Entscheidung über die Notwendigkeit der Beibehaltungserklärung gestellt. Ich hatte in den Antworten stets gelesen, dass im März darüber im Bundestag abgestimmt werden soll. Ich persönlich bin deutsche Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in den USA und möchte gern die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Bevor ich den Prozess starte, würde ich deshalb gern über den neuesten Stand Bescheid wissen und falls noch nicht abgestimmt wurde, wann damit zu rechnen ist.
Vielen Dank!
Eva D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.

Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es derzeit noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung) voraussichtlich im Herbst.

Einbürgerungsprozesse ziehen sich ja meistens über einen gewissen Zeitraum. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der zuständigen Behörde in den USA, wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen würde. Dementsprechend können Sie Ihren Einbürgerungsprozess zeitlich gestalten. Wenn Sie auf ganz Nummer sicher gehen möchten, beantragen Sie die US-amerikanische Staatsangehörigkeit, wenn die deutsche Staatsangehörigkeitsreform dann umgesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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