Frage von Serdar K. • 23.03.2024
In einem Ihrer Antworten zu den neuen Gesetzen zur Staatsangehörigkeit, dass man zu der deutschen die türkische auch wieder annehmen kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Welche wären das?
Wo kann man es Nachschlagen?
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform die türkische annehmen, ohne die deutsche abgeben zu müssen. Doppelte Staatsbürgerschaften werden damit ermöglicht.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 22. März vom Bundespräsidenten unterschrieben und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html). Damit tritt die Reform zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir