Ich überlege mir, zusätzliche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Was passiert wenn das Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht als verfassungswidrig eingestuft wird?
Verliere ich automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit, wenn das Gesetz von dem Gericht verfassungswidrig eingestuft wird? Empfehlen Sie für mich noch 1 Jahr darauf warten, um meine vorherige (als zusätzliche) Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen, damit ich sicher bin. (ich glaube, man kann das Gesetzt in 1. Jahr als verfassungswidrig klagen).
Sehr geehrter Herr Ö.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor. Sie beziehen sich vermutlich auf die grundsätzliche Möglichkeit der Normenkontrollklage, die entweder von Bundesregierung, Landesregierung oder einem Viertel der Opposition (abstrakte Normenkontrolle) oder von einem Gericht, das mit einem mit dem Gesetz in Zusammenhang stehenden Fall betraut ist, (konkrete Normenkontrolle) eingeleitet werden kann. Eine Frist für die Normenkontrollklage gibt es nicht. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seit des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html
Mir ist allerdings wie gesagt keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Sie verhalten sich damit ja absolut im Sinne der aktuellen Gesetzeslage.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir