Ich habe bereits die Zustimmung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten. Muss ich dann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen neuen Antrag einreichen?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich habe bereits die Zustimmung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten. Mit der Bedingung, dass ich meine jetzige aufgebe.
Muss ich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dennoch einen neuen Antrag einreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Mark
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage.
Einbürgerungszusagen sind in der Regel ein Jahr gültig. Ich rechne mit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform - und damit der Ermöglichung der generellen Mehrfachstaatsangehörigkeit - zu Ende des Jahres.
Ich würde Sie bitten, Ihre Frage nochmals mit Ihrer Einwanderungsbehörde direkt zu klären, vor allem, bis zu welchem Datum Sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen müssen. Dort bei der Behörde können Sie auch um Verschiebung dieser Frist bitten, sodass Sie dann von der doppelten Staatsangehörigkeit profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir