ich frage mich wenn man Aufenthaltserlaubnis nach 19d und Arbeitslosgeld 1 bekommt dann darf man Bundesagentur für Arbeit abmelden und ca. 3 Monaten vor Ort Abwesenheit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich wenn man Aufenthaltserlaubnis nach 19d und Arbeitslosgeld 1 bekommt dann darf man Bundesagentur für Arbeit abmelden und ca. 3 Monaten vor Ort Abwesenheit?
Dann wieder zurück kommen AG1 antragen .
Was ist mit Ausländerbehörde wenn man längere Zeit Ausland bleibt ohne Arbeit?
Ist das problematisch sein?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
MmH.
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen. Für die Einzelfallberatung gibt es zudem die durch Bundesmittel geförderte sogenannte Migrationsberatung für Erwachsene (MBE). Hier finden Sie eine Suchmaschine für Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir