Hakan Demir
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Frage von Sivan K. •

Ich bin seit 2013 in DEU,seit 2017 als anerkannter Flüchtling.Verheiratet mit einer Deutschen, ein Kind. C1-Deutsch,Weiterbildung,ein Jahr BFD.Trotz Arbeitslosigkeit kann ich Einbürgerung beantragen?

Anmerkung der Redaktion
Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. 

Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt. 

Da man bei fehlender Lebensunterhaltssicherung immer einen etwas komplexeren Fall hat (gerade auch wegen der Prognoseentscheidung der Ämter, ob der Lebensunterhalt auch in Zukunft ohne Sozialleistungen bestritten werden kann), würde ich Ihnen empfehlen, sich vor der Antragstellung Rat bei einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) zu holen. Hier finden Sie alle Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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