ich bin 1974 in deutschland geboren und mit 15 bin ich in die turkei zuruck gekommen kann ich mit dem neuen gesetz die deutsche staatsangehorigkeit bekommen
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zur Einbürgerung aus dem Ausland heraus sind aktuell keine Änderungen geplant. In Ausnahmefällen ist eine Einbürgerung aus dem Ausland heraus auch jetzt schon möglich, dazu muss aber insbesondere ein öffentliches Interesse sowie eine enge Bindung an Deutschland nachgewiesen werden. Genauere Informationen finden Sie beim Bundesverwaltungsamt, bei dem auch der Antrag gestellt werden müsste: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_01_Erm14_was_ist/01_02_Erm14_was_ist_node.html#:~:text=Eine%20Einb%C3%BCrgerung%20aus%20dem%20Ausland,auf%20Einb%C3%BCrgerung%20gibt%20es%20nicht.
Was sich durch das neue Gesetz ändern wird, ist die Handhabung der Mehrstaatigkeit. Wenn Sie sich erfolgreich einbürgern lassen können, könnten Sie also nach dem neuen Gesetz die türkische Staatsangehörigkeit behalten. Es wird aber so bleiben, dass das primäre Ziel der Einbürgerung Menschen sind, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben - die Einbürgerung aus dem Ausland heraus wird die Ausnahme bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir