Frage von Ali A. • 22.12.2024
Herr Demir, meine Betreuerin in der Ausländeramt hat mir letzte Woche gesagt, man darf mit Aufenthaltstitel 23a doch eingebürgert werden. prüfen Sie mal bitte, ob Einbürgerung für 23a gesperrt ist?
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.12.2024
Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden. So steht in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz Absatz 1, Satz 2, es kann eingebürgert werden, wer "ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis (...), eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt".
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir