Hakan Demir
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SPD
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Frage von Borja M. •

Hallo und Danke, dass es Sie gibt. Ich habe 4 Jahre und 3 Monate zwischen 2001 und 2005 in Deutschland gelebt und gearbeitet. Stünde mir die deutsche Staatsbürgerschaft offen?

Wie lange müsste ich jetzt in Deutschland leben, um an die deutsche Staatsbürgerschaft zu kommen? Ich denke an das jetzt geltende Paragraph 12.b.2

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Anfrage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Mit der Reform gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Wenn dies eintreffen sollte und Sie die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und bei Einbürgerung Ihre alte Staatsbürgerschaft behalten.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich vor dem Sommer in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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