Hakan Demir
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SPD
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Frage von Fatma K. •

Hallo, ich habe mein Abitur und Studium in Deutschland absolviert und deshalb erfülle ich die Voraussetzungen für eine Chancenkarte. Meine Frage ich aber, ob ich auch für meinen beiden Kindern ein Visum beantragen kann?

Meine Frage ich aber, ob ich auch für meinen beiden Kindern ein Visum beantragen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Liebe Frau K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Arbeitskraft in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Auch für Hochqualifizierte mit Studium konnten wir weitere Erleichterungen erzielen, beispielsweise zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche mit der von Ihnen angesprochenen Chancenkarte. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.

Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können. Sie müssen dazu den Lebensunterhalt für sich und Ihre Kinder nachweisen. 

Noch ein abschließender Hinweis: die Chancenkarte tritt erst im Mai 2024 in Kraft, über die neuen Zuwanderungswege wird rechtzeitig auf dem Portal der Bundesregierung https://www.make-it-in-germany.com/de/ informiert werden. Bis dahin gibt es aber ja bereits die Möglichkeit, als Hochschulabsolventin mit einem Aufenthaltstitel nach dem bestehenden §20 des Aufenthaltsgesetzes für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Die neuen Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten, die Suche für bis zu 12 Monate und die Öffnung für weitere Personen durch das Punktesystem sind aber wichtige Fortschritte, die Deutschland durch den neuen Titel attraktiver für Zuwanderung machen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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