Hallo, Ich habe Ihre Antwort gelesen. Heisst das denn, dass der Besitz doppelter Staatsbürgerschaften allen erlaubt sein wird, auch rückwirkend bei damaligem Verlust der eigenen Staatsbürgerschaft.
Ist der Gesetzentwurf schon genehmigt worden. Können dann alle ihre Ursprungsstaatsangehörigkeit behalten btw wieder beantragen?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Die Staatsangehörigkeitsreform ist noch nicht verabschiedet worden. In Bezug auf die Zeitplanung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der genaue Gesetzesentwurf auf Ebene der Bundesregierung noch nicht finalisiert ist, da einige Details zwischen SPD, Grünen und FDP noch politisch geeint werden müssen. Zur Debatte um die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung habe ich mich beispielsweise auch öffentlich geäußert: https://regionalheute.de/spd-und-gruene-gegen-verschaerfung-von-staatsangehoerigkeitsrecht-1678386246/
Ich arbeite weiterhin auf eine schnelle Einigung hin, stehe mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen. Mir ist sehr bewusst, dass die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, großen Einfluss auf das Leben vieler Menschen in Deutschland hat – nicht zuletzt durch die Möglichkeit, zu wählen und sich wählen zu lassen. Ich trete deshalb weiterhin für eine schnelle Einigung ein, kann Ihnen aber aufgrund der genannten laufenden politischen Debatten noch keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das Gesetz in den parlamentarischen Prozess kommt.
Sobald die Reform in Kraft tritt, sind Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich und es können ehemalige Staatsangehörigkeiten - neben der deutschen - genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir