Hallo Herr Hakan Demir , da ein neues Gesetz für geduldete Lehrlinge verabschiedet wurde (die Aufenthaltserlaubnis 16d), würde ich gerne wissen, wann dieses in Kraft tritt?
Sehr geehrter Herr N.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Umgestaltung der Ausbildungsduldung in einen eigenständigen Aufenthaltstitel war ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags - das jetzt im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetztes umgesetzt worden ist. Ein Aufenthaltstitel sorgt für Planungssicherheit (nicht nur für die Betroffenen, auch für die ausbildenden Betriebe) und stellt die entsprechenden Personen auch bei einer späteren Einbürgerung besser. (denn der neue Aufenthaltstitel §16g Aufenthaltsgesetz wird anders als eine Duldung für die Voraufenthaltszeiten herangezogen) Dies ist ein wichtiger Schritt, um geduldeten Menschen, die mittels einer Ausbildung in Deutschland Fuß fassen, in ihrem Weg zu unterstützen.
Inkrafttreten wird die neue Regelung am 1. Tag des siebten Monats nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Dies wird zeitnah geschehen, sodass die neue Regelung im ersten Quartal 2024 wirksam wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir