Hallo Herr Demir, spielt es eine Rolle, ob man vor dem Antrag auf Einbürgerung tlw. Bürgergeld erhalten hat oder ist nur relevant, ob man zum Zeitpunkt der Antragstellung Sozialleistungen bezieht?
Sehr geehrter Herr Z.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben. Man kann also auch dann, wenn man in der Vergangenheit Bürgergeld / SGB II-Leistungen bezogen hat, eingebürgert werden. Wichtig ist dabei neben der aktuellen Lebensunterhaltssicherung auch eine gewisse Plausibilität, dass Einbürgerungsinteressierte auch in die Zukunft gerichtet ohne die entsprechenden Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Einzelfall haben, kann ich Ihnen empfehlen, eine sogenannte "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" in Anspruch zu nehmen. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir