Hakan Demir
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Frage von Jan W. •

Hallo Herr Demir, Sollen 5 bzw. 3 Jahre lange Aufenthalte in Deutschland rueckwirkend beruecksichtigt werden? Z.B. ein Aufenthalt zwischen 2005-2010

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Zu Ihrer konkreten Frage zu Aufenthaltszeiten in der Vergangenheit: Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein.

Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit. Diese ist in § 12b des Staatsangehörigkeitsrechts geregelt und sollte nach der Reform so ausgestaltet sein, dass bei einer Einbürgerung nach 5 Jahren bis zu 3 Jahre aus einem früheren Aufenthalt in Deutschland stammen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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