Hakan Demir
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Frage von Abdullatif R. •

Hallo Herr Demir, Im Entwurf des Gesetzes steht, dass die die Transferleistungen bekommen dürfen nicht eingebürgert werden. Gilt das für Bafög? Ich bekomme Bafög und hab einen minijob.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung zählt auch, den Lebensunterhalt für sich bestreiten zu können. Das heißt, dass mit dem eigenen Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich (und die Familie) bezahlt werden kann. Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.  Der Bezug von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII (wie Bürgergeld) schließt jetzt schon eine Einbürgerung aus.

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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