Hakan Demir
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SPD
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Frage von Inan M. •

Hallo Herr Demir Ich habe gestern meine Einbürgerungsurkunde bekommen,und jetzt habe ich 6 wochen Zeit um meine Entlastungsurkunde Einbürgerungsbehörde zu geben.gibt es eine fristverlängerung ?

Sehr geehrte Herr Demir,
Ich habe gestern meine Einbürgerungsurkunde bekommen,und jetzt habe ich 6 wochen Zeit um meine Entlastungsurkunde Einbürgerungsbehörde zu geben.gibt es eine fristverlängerung möglich wegen neue gesetze ?Bundeskabinett beschlisst schnellere Einbürgerungen .Auch eine doppelte Staatsbürgerschaft soll damit möglich werden.

Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Nachricht.

Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.

Laut Informationen des Bundesinnenministeriums wird die Staatsangehörigkeitsreform und damit die doppelte Staatsangehörigkeit zu April 2024 in Kraft treten.

Bei allen konkreten Fragen zu Fristverlängerungen oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Behörde.

Alles Gute und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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