Hallo Herr Demir, ich habe eine Frage zur Regelung der Niederlassungserlaubnis.
Hallo Herr Demir,
ich habe eine Frage zur Regelung der Niederlassungserlaubnis. Soweit ich weiß, darf ich bis zu sechs Monate im Ausland bleiben (mit der deutschen Niederlassungserlaubnis), und danach muss ich wieder nach Deutschland kommen. Reicht es, wenn ich nach 6 Monaten nach Deutschland wieder nur einreise, ungefähr einen Monat in Deutschland bleibe und danach wieder ausreise? Oder darf ich innerhalb eines Jahres insgesamt nur sechs Monate abwesend sein und nicht mehr?
Sehr geehrte Frau B.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Gesetzlich ist keine bestimmte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nach der Wiederausreise vorgesehen.
Ohnehin ist es möglich, mit Ihrer Ausländerbehörde eine längere Frist als 6 Monate zu vereinbaren.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, die Abwesenheit mit Ihrer zuständigen Behörde zu besprechen, um den Verlust Ihrer Niederlassungserlaubnis in jedem Fall zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir