Frage von Yousef H. • 14.08.2023
Hallo Herr Demir, Ich habe 2014 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und meine Geburtsbürgerschaft verlassen. Kann ich meine Geburtsbürgerschaft nach dem neuen Gesetz erneut beantragen
erneut beantragen, ohne Angst zu haben, meine deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren?
Antwort von Hakan Demir SPD • 14.08.2023
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen. Sie können dann neben der deutschen auch Ihre alte Staatsangehörigkeit (wieder)erlangen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir