Hakan Demir
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SPD
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Frage von Yousef H. •

Hallo Herr Demir, Ich habe 2014 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und meine Geburtsbürgerschaft verlassen. Kann ich meine Geburtsbürgerschaft nach dem neuen Gesetz erneut beantragen

erneut beantragen, ohne Angst zu haben, meine deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage.

Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen. Sie können dann neben der deutschen auch Ihre alte Staatsangehörigkeit (wieder)erlangen.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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