Hallo Herr Demir, betrifft die geplante Änderung des StAG auch EU-Ausländer aus deutschsprachigen Ländern wie Liechtenstein oder Österreich, die bisher eine verkürzte Wartezeit von 4 Jahren hatten?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Eine verkürzte Voraufenthaltszeit für EU-Bürger:innen bzw. Personen aus deutschsprachigen Ländern gibt es jedoch nicht. Bisher sind Einbürgerungen (für alle Ausländer:innen) nach acht und bei besonderen Integrationsleistungen nach sechs Jahren möglich. Diese Zeiten verkürzen sich mit der Reform auf fünf, bzw. drei Jahre. Bei einer beschleunigten Einbürgerung bedarf es notwendigerweise deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1. Ergänzend müssen auch besondere Integrationsleistungen vorliegen, wie beispielsweise besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement. Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir