Frage von Sonja N. • 02.01.2024
Hallo Hakan Demir Ich bin gebürtige Deutsche. Ich möchte die doppelte Staatsbürgerschaft/ Heirat mit einem Mann aus Nicht EU. Brauche ich ab 01.04.24 dafür noch die Beibehaltungsgenehmigung?
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2024
Sehr geehrte Frau N.,
danke für Ihre Frage.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.
Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten, ich kann Ihnen das Datum aber noch nicht final bestätigen, da wir ja noch im Bundestag darüber abstimmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir