Hallo H. Demir, ich u. meine Eltern haben die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft um 6 Monate verpasst, da u.a. die Formaliteten in der Türkei länger gedauert haben.
Darf ich nun den türkisches Pass beantragen und haben, ohne das ich auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten muss? Finden Sie nicht, dass die bisherige Haltung der deutschen Politik eine Diskriminierung gegenüber türkischstämmigen war? Denn nahezu alle anderen Bürger dürfen doppelte Staatsbürgerschaften besitzen, nur Türken nicht. Warum eigentlich, wenn unsere Väter seit 1950 hier Leben und Deutschland mitaufgebaut haben. Viele Grüße
Sehr geehrter Herr N.,
danke für Ihre Anfrage.
Die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Menschen werden wir mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen.
Bisher ist es für Bürger:innen der EU, der Schweiz und einiger weiterer Staaten möglich, neben der deutschen ihre alte Staatsangehörigkeit zu behalten. Menschen mit einem anderen Pass müssen bisher, wenn sie beide Pässe behalten möchten, eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Diese Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit werden wir ändern. Mit der Gesetzesreform werden mehrere Staatsangehörigkeiten für alle möglich gemacht und Einbürgerungsverfahren beschleunigt.
Der Gesetzesentwurf muss erst vom Kabinett beschlossen werden. Nach der Sommerpause beraten wir ihn dann im Bundestag. Ich gehe davon aus, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen können.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir