Hakan Demir
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Frage von Gürkan K. •

Habe ich die Möglichkeit in meiner Situation für eine Einbürgerung wenn ja soll ich warten bis die doppelte Staatsbürgerschaft in Kraft tritt?

Hallo Herr Demir, ich bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ich habe eine Insolvenz hinter mir. Derzeit beziehe ich Bürgergeld und habe eine Weiterbildung zum IT-Systemadministrator erhalten die 12 Monate dauert und jetzt im September endet. Ich bin ledig und habe 8 Kinder und zahle derzeit für 7Kinder Unterhalt bzw. der Staat zahlt es. Habe ich überhaupt im Moment die Möglichkeit einen Antrag auf Deutsche Staatsbürgerschaft zu stellen wenn ja sollte ich lieber damit warten bis das Gesetz in kraft tritt für die doppelte Stattsbürgerschaft? Mfg Gürkan K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Für die Einbürgerung wird grundsätzlich auch die Lebensunterhaltssicherung vorausgesetzt. Entscheidend ist hier nicht die Insolvenz, sondern der Sozialleistungsbezug. Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall. Das halte ich auch für richtig. Allerdings wird diskutiert, ob diese Regelungen verschärft werden.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihren Fall mit Ihrer lokaler Einbürgerungsbehörde zu besprechen bzw. sich vorher zum Beispiel im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder eines Migrationssozialdienstes beraten zu lassen. 

Zur Frage der doppelten Staatsangehörigkeit: hier werden die Regelungen mit der Reform deutlich offener. Aktuell ist die doppelte Staatsbürgerschaft die Ausnahme (die allerdings über 70 % der Antragssteller:innen gewährt wird). In Zukunft wird - wenn dies das jeweilige Herkunftsland zulässt - immer die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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