Guten Tag, wenn man C1 deutsche Sprachzertifikat hat und sich seit 4 Jahren in Deutschland aufenthalt, kann man sich für Einbürgerung beantragen? Oder ist es Ausnahmefall und hängt von Behörden ab? LG
Sehr geehrter Herr Y.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Einbürgerung nach bis zu 3 Jahren ist tatsächlich an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Neben dem Sprachniveau (C 1) und dem gesicherten Lebensunterhalt müssen Sie sogenannte "besondere Integrationsleistungen" vorweisen. Darunter fallen besondere Leistungen in Schule, Studium oder Beruf oder im Bereich des gesellschaftlichen oder ehrenamtlichen Engagements. Eine bestimmte Schwelle, was darunter fällt, gibt es nicht. Die lokalen Behörden haben einen gewissen Spielraum, um den Einzelfall zu betrachten. Es muss aber immer eine über den durchschnittlichen Integrationsprozess hinausgehende Besonderheit vorliegen. Außerdem muss die Leistung in Deutschland erbracht worden sein.
Nach 5 Jahren können Sie ohne diese "besonderen Integrationsleistungen" eingebracht worden, wenn Sie die regulären Anforderungen erfüllen. (hier dazu ein Quick-Check von der Berliner Verwaltung: https://liste-antraege-bc01.bda.service.berlin.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/default/Assistants-Dialoge/LEA/EinbuergerungQuickCheck/dialog;jsessionid=I8tMT-Xkk1VZwi7_gfRQAHHFGs03gsFryw5JG9z7.BDA02?state=2755ba67b6b7c7b2&cc=ylcmtS5RYPtYlrFU4nmFG7doM-zHeGID-sD9tJZ_-0)
Wenn Sie Interesse haben, bereits im Rahmen der beschleunigten Einbürgerung Ihren Antrag vor Vollendung der 5 Jahre einzureichen, würde ich Ihnen empfehlen, vorab mit der zuständigen Behörde oder mit einer Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) bei Ihnen vor Ort zu sprechen. (Die Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir