Guten Tag, ist Wohngeld eine Leistung nach SGB II oder XII? Ich erhalte das Wohngeld jetzt. Könnte der Erhalt dieses Geldes ein Problem für die Erlangung einer Niederlassung darstellen?
Sehr geehrter Herr Z.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Beachten Sie bitte auch, dass es je nach vorherigem Aufenthalt unterschiedliche Bestimmungen für den Erwerb der Niederlasssungserlaubnis bestehen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich von Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir