Hakan Demir
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Frage von Micki K. •

Guten Tag, Ich habe bereits einen Antrag gestellt auf Deutsche Staatsbürgerschaft vor ca. 2 Jahren, Ich habe der Behörde noch keine Dokumente zugesendet.

Das serbische Konsulat möchte von mir ca. 500 Euro haben um meinen serbischen Pass aufzugeben und das fällt mir schwer,denn ich möchte meinen serbischen Pass behalten.
Verjährt mein Antrag auf Deutsche Staatsbürgerschaft nicht bis das neue Gesetz in Kraft tritt mit der doppelten Staatsbürgerschaft?
Oder muss Ich einen neuen Antrag stellen auf doppelte Staatsbürgerschaft wenn das neue Gesetz in Kraft tritt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie bereits eine Einbürgerungszusage erhalten. Die gelten in der Regel zwei Jahre lang. Und wie Sie richtig sagen, müssen Sie zunächst die serbische Staatsangehörigkeit abgeben, um die deutsche zu erhalten.

Wir rechnen damit, dass die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit - Ende diesen Jahres umgesetzt wird. Dann könnten auch Sie die serbische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Einwanderungsbehörde ab, ob Ihre Einbürgerungszusage bis zur Staatsangehörigkeitsreform zurückgelegt werden kann. So wäre es möglich, dann beide Staatsangehörigkeiten zu haben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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