Guten Tag Herr Demir, Bezug auf Kinderzuschlag oder Wohngeld hat negative Auswirkungen auf den Antrag der Einbürgerung? Vielen Dank für die Antwort im Voraus. Khavari
Sehr geehrter Herr K.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sozialleistungen, bei denen im Grundsatz die Einbürgerung nicht möglich ist, sind nur der Bezug von SGB II und SGB XII. Daran sind mit der aktuellen Reform keine Änderungen geplant. Der Bezug von beispielsweise Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld spricht einer Einbürgerung weiterhin nicht entgegen.
Details zu Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise auch zur Prognose zur Lebensunterhaltssicherung, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir