Hakan Demir
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Frage von Yulia D. •

Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung beim neuen Einbürgerungsgesetz

Ich habe die Einbürgerung im November 2022 beantragt und bis jetzt noch keine Antwort erhalten, was aber angesichts des kommenden neues Gesetzes, für mich ganz in Ordnung ist. In dem Antrag habe ich eingekreuzt, dass ich bereit bin, meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit abzugeben. Wenn ich in den nächsten Monaten die Einbürgerungszusicherung bekomme, noch bevor das Gesetz beschlossen wird, heißt es, dass die heimische Staatsbürgerschaft auf jeden Fall weg soll? Oder kann ich einige Zeit mit dem Dokument an der Hand bis zur Gesetzesänderung warten und wenn es raus ist, mit schon ausgestellter Einbürgerungszusicherung die heimische Staatsangehörigkeit behalten?
Wenn es nicht so vorgesehen ist, kann ich den Erhalt der Einbürgerungszusicherung irgendwie “verschieben” und könnte ich sie mir nach der Gesetzes-Verabschiedung auf Basis der neuen Rechtslage aushändigen lassen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihnen noch kein konkretes Datum nennen, ab wann die Reform umgesetzt sein wird. Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.

Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es derzeit noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit) voraussichtlich im Herbst.

Und ich kann und darf Sie rechtlich nicht beraten. Wenn Sie aber definitiv beide Staatsangehörigkeiten haben möchten, sollten Sie auf ganz Nummer sicher gehen und Ihren Einbürgerungsprozess in Absprache mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde momentan temporär ruhen lassen.

Die Einbürgerungszusicherung gilt in der Regel für zwei Jahre, sie kann zudem verlängert werden. Auch wenn Sie also die Einbürgerungszusicherung jetzt erhalten würden, müssten Sie diese nicht sofort zusagen, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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