Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamed K. •

Gibt es neue Regelungen oder Richtlinien, die es ermöglichen, die Doppelstaatsbürgerschaft zu erlangen, ohne einen erneuten Einbürgerungsantrag stellen zu müssen?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich möchte darauf hinweisen, dass ich noch immer auf das Gesetz zur Mehrstaatsangehörigkeit warte. Nach einem einjährigen Warten steht mein Einbürgerungstermin in zwei Wochen fest. Gemäß dem aktuellen Einbürgerungsantrag muss ich mich verpflichten, meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, trotz dieser bedingten Zusicherung nach der Umsetzung des neuen Gesetzes zur Mehrstaatsangehörigkeit die Doppelstaatsbürgerschaft direkt zu erlangen, ohne einen neuen Einbürgerungsantrag stellen zu müssen. Ist eine solche Regelung im Gesetz vorgesehen?

Ich würde mich sehr über Informationen und Klarstellungen zu diesem Thema freuen, da es meine Einbürgerungspläne erheblich beeinflusst. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Referentenentwurf kommt erst im Juli ins Kabinett und nach der Sommerpause in den parlamentarischen Prozess. Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen. Der Prozess hat sich durch viele und lange Beratungen verzögert. Mir ist es ein persönliches Anliegen, nun schleunigst weiter voran zu kommen und den vielen Menschen, wie auch Ihnen, Einbürgerungen zu erleichtern.

In der Regel sind Einbürgerungsvoraussetzungen für zwei Jahre lang gültig. Sprechen Sie am besten nochmal direkt mit Ihrer Einwanderungsbehörde, ob Ihr Antrag zurückgestellt, bzw. Ihre Einbürgerungszusage verlängert werden kann, dass auch Sie von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren können. Es ist auch möglich, Anträge ganz zurückzuziehen, dann müssten Sie den kompletten Einbürgerungsprozess wiederholen, wenn die Reform umgesetzt und die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglich wurde. Genaue Absprachen treffen Sie aber bitte mit Ihrer zuständigen Behörde.

Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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