Hakan Demir
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Frage von Ali D. •

Gesetzentwurf für modernes Staatsangehörigkeitsrecht

Sehr geehrter Herr Demir,

ich habe die Gesetzentwurf für modernes Staatsangehörigkeitsrecht gelesen.ich finde es ist sehr ungerecht.
1. die zeit von Asylverfahren bei aufenthalt aus humanitären gründen würde nicht angerchnet.
2. Die zeit Duldung würde nicht angerchnet.
3. Bei besondere Integration leistung bürgerschaftliches Engagement und C1...? beide haben?
z.B. ich komme aus Afghanistan 2,5 zwei und halb Jahre Asylverfahren (aufenthaltsgestattung) + 3,5 Ausbildungduldung = 6 Jahre
seit ein Jahre ich habe Aufenthaltstitel aus Integration § 25b und seit 7 Jahre ich mache bürgerschaftliches Engagement und Sprache B2
Was passiert mit 6 Jahre oben genannt? das heißt die nicht angrechnen?! Finden Sie nicht ungerecht?
Und C1 Sprache auch nicht einfach ...
Vielen Dank,
MFG
A. D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Frage: Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet. Und für eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren muss ein Sprachlevel von C1 vorliegen und besonderes ehrenamtliches Engagement vorhanden sein, diese beiden Voraussetzungen müssen gegeben sein. 

Es ist aber aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine Perspektive zur Einbürgerung haben sollten. Für zukünftige Fälle sollte dies dadurch gelöst werden, dass die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird – damit würden die Zeiten entsprechend angerechnet. Um zu schauen, wie auch rückwirkend die Situation von Menschen, die über die Ausbildungsduldung sprachlich, beruflich und gesellschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben, berücksichtigt werden kann, möchte ich Ihnen anbieten, mir mehr Informationen zu Ihrer Situation zu schicken. Falls Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail.

Abschließend noch ein weiterer Gedanke: Um Ihre Zukunft in Deutschland zu sichern, gibt es ja auch das Instrument der „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ (§ 25 b Aufenthaltsgesetz) bzw. der noch weitergehenden Regelung der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen“ (§ 25 a Aufenthaltsgesetz; nur für Menschen unter 27). Dabei handelt es sich um einen echten Aufenthaltstitel, keine Duldung. Hier hat die Ampel-Koalition Anfang des Jahres die Voraufenthaltszeiten abgesenkt, damit Menschen wie Sie schneller Gewissheit über ihre Zukunft in Deutschland haben. Auch hierfür habe ich mich eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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