Hakan Demir
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Frage von Zuhal A. •

Geht nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des neuen StAG die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn jemand sich nicht freikaufen kann und einer derzeit 6-monatigen Wehrpflicht in der Türkei nachkommt?

Wenn man die doppelte Staatsangehörigkeit beantragt und neben der türkischen die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss man in der Türkei seiner Wehrpflicht nachkommen. Man hat die Möglichkeit in der Türkei gegen Zahlung eines Betrages sich sozusagen "freizukaufen". Für diejenigen die jedoch diesen Betrag nicht zahlen können, hat man die Pflicht ein Wehrdienst von 6 Monaten in der Türkei abzuleisten. In dem § 17 Abs. 1 Nr. 2 StAG heißt es u.a.:

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren

1. durch Verzicht (§ 26),

2. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates.....

Wären diejenigen, die ihren 6-monatigen Wehrdienst in der Türkei ableisten, davon betroffen?

Müssen diese Personen mit dem Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit fürchten?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Bei der Wehrpflicht im Ausland müssen weiterhin die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Sonst kann man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird. Für Staaten der EU, der EFTA, der NATO oder der in § 41 der Aufenthaltsverordnung aufgelisteten Staaten (u.a. Israel, Japan, Südkorea) muss keine Genehmigung eingeholt werden, weil der Eintritt in die Streitkräfte immer als erlaubt gilt.

Diese Vorgaben werden durch das neue Gesetz nicht geändert und bleiben bestehen. 

Hier finden Sie beispielweise auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in den USA (ebenfalls NATO-Mitgliedstaat) eine gute Erklärung zu den Verlustgründen:

https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/verlust-der-deutschen-staatsbangehoerigkeit/1216784

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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