Fragen bezüglich mein Lebensunterhalt für die Einbürgerung als Student
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich habe den Antrag auf Einbürgerung seit ein halb Jahr gestellt und habe alle Voraussetzungen erfüllt. Ich bin Student im Fachbereich Maschinenbau und führe neben meinem Studium eine geringfügige Beschäftigung (Minijob auf 538€- Basis) aus. Ich wohne bei den Eltern und meine Eltern beziehen leider Sozialleistungen.
Deshalb möchte ich Sie gerne Fragen bezüglich mein Lebensunterhalt, ob eine geringfügige Beschäftigung neben meinem Studium für die Einbürgerung ausreichend ist oder Sollte man als Student mehr bekommen?
Auf eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus
Fajr D. B.
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Anspruchs-Einbürgerung für Studierende ist möglich, wenn diese über einen zur Einbürgerung berechtigten Aufenthaltstitel verfügen (z.B. Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel als anerkannte Geflüchtete) und ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch bestreiten. Wenn Ihr Einkommen oder eine Kombination aus Einkommen und BAföG ausreichen, um nicht sozialleistungsberechtigt zu sein, ist die Anspruchs-Einbürgerung grundsätzlich möglich. Neben Ihrem aktuellen Einkommen wird die Behörde zudem eine "Prognoseentscheidung" vornehmen, ob sie auch in Zukunft Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen decken können. Dafür ist weniger die Höhe des Einkommens aus Ihrem Nebenjob als vielmehr Ihre berufliche Perspektive (abzuleiten beispielsweise aus Noten, Praktika, Arbeitsmarktsituation für Absolvent:innen Ihren Studiengangs) entscheidend.
Sollte im Rahmen der Anspruchseinbürgerung Ihre Lebensunterhaltssicherung nicht ausreichen, gibt es für Sie als Student die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden. Ich habe gemeinsam mit anderen Abgeordneten darauf hingewirkt, dass bei der Reform der Staatsangehörigkeitsrechts besondere Gruppen, die oft trotz großer Bemühungen ihren Lebensunterhalt nicht vollständig decken können, trotzdem eingebürgert werden können - dazu gehören neben beispielsweise pflegende Angehörigen auch Studierende und Azubis.
Sollten Sie zu Ihrem Fall noch einmal Informationen zur Darstellung ihres Lebensunterhalts und ihrer beruflichen Perspektive nachreichen wollen, besteht auch die Möglichkeit, sich von einer Migrationsberatung beraten zu lassen. Hier finden Sie eine Suchmaschine für Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir