Hakan Demir
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Frage von Bernd B. •

Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)

Sehr geehrter Herr Demir,

wie soll man § 10 Nr. 3 bbb) с) in neuer Fassung im Referentenentwurf auf Seite 5 verstehen?
Ist gemeint, dass ein Ehegatte eines Deutschen ohne eigenes Einkommen und ohne ein Kind zu haben nicht mehr eingebürgert werden darf, nur weil sie kein Kind hat, obwohl der deutsche Ehemann mit seinem Gehalt die Familie komplett versorgen kann und dabei keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden? Nach jetziger Fassung ist es möglich, den Lebensunterhalt durch das Einkommen des deutschen Ehegatten zu sichern. Wird es nach neuer Fassung unmöglich sein nur weil das Ehepaar keine Kinder hat? Wie ist es dann mit Art. 6 GG zu vereinbaren, wenn das Ehepaar keine Kinder bekommen kann?
Können Sie bitte ausführlich erklären welche genau Konstellation mit § 10 Nr. 3 bbb) с) im Referentenentwurf gemeint ist?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von Ihnen zitierte Satz bedeutet:

Punkt b): Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Punkt c): Der / Die ausländische Ehegatt:in oder Lebenspartner:in dieser unter b) genannten ausländischen Person kann ebenfalls eingebürgert werden (obwohl die Voraussetzung des Lebensunterhalts nicht gesichert ist), wenn sie ein minderjähriges Kind haben.

Diese Punkte hat die FDP in den Referentenentwurf eingebracht. Mich überzeugen diese Punkte aber nicht. Denn es sollten Härtefallregelungen für Personen geben, die arbeiten (egal ob Teilzeit oder Vollzeit) und aufstocken müssen. Beispielsweise kümmern sich viele Menschen - darunter besonders viele Frauen - um zu pflegende Angehörige und können nicht oder nur beschränkt arbeiten. Wir dürfen Menschen nicht von der Staatsbürgerschaft und demokratischen Teilhabe ausschließen, weil sie sich um andere kümmern oder in schlecht bezahlten Jobs arbeiten.

Außerdem sollte die Regelung, dass auch Ehepartner:innen von Sozialleistung beziehenden Ausländer:innen eingebürgert werden können, nicht an ein minderjähriges Kind im Haushalt gekoppelt werden. Das schließt viele Personen aus.

Der Referentenentwurf wird zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen. Dann werden wir ihn im parlamentarischen Prozess weiter beraten und verhandeln und auch ich werde meine Änderungsvorschläge einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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