Folgefrage zu Antwort von Herrn Demir bzgl. des In-Kraft-Tretens der Staatsbürgerschaftsreform im April 2024
Sehr geehrter Herr Demir,
gibt, oder wird es geben, eine Regelung für all jene, die den deutschen Pass bereits erworben haben und deren 1-Jahres-Frist (zur Abgabe der anderen Staatsbürgerschaft) vor dem In-Kraft-Treten der Staatsbürgerschaftsreform im April 2024 abläuft?
Meiner Frau "fehlen" 4,5 Monate zwischen dem Auslaufen ihrer Frist im Dezember 2023 und dem In-Kraft-treten der Reform im April 2024. Welche Möglichkeiten gibt es: Aufschub der Frist bis April 2024 beantragen, den deutschen Pass jetzt zurückgeben und nach April 2024 neu beantragen oder...?
Ich freue mich auf Ihre erneute Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M.J.
Sehr geehrter Herr J.,
danke für Ihre Frage.
Die vorübergehende Hinnahme einer doppelten Staatsangehörigkeit ist nur in Ausnahmefällen (wie anscheinend bei Ihrer Frau) möglich. Bspw., wenn der Heimatstaat das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit erst erlaubt, wenn die neue Staatsangehörigkeit angenommen wurde.
Eine Übergangsfrist für Personen, die ihre alte Staatsangehörigkeit aufgrund dieser Regelung vor Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform abgeben müssen, ist nicht vorgesehen.
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
Ihnen und Ihrer Frau alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir