Es gibt Personen, die die Deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Jahr 2000 erworben haben und nachher die Türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben haben. Einige bewusst und einige sogar unbewusst.
Was sieht das neue Gesetz für diese Personen vor? Gibt es im Gesetz eine Regelung? Müssen sie immer noch befürchten, dass sie die Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn das bekannt wird? Oder können sie nach Inkrafttreten des Gesetzes legal beide Staatsangehörigkeiten behalten?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich an mich wenden.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Ich bin froh, dass wir mit der Staatsangehörigkeitsreform endlich auch die sogenannte "Optionspflicht" beenden, die in den letzten Jahren viele junge Menschen benachteiligt hat.
Ich freue mich, wenn Sie die Staatsangehörigkeitsreform und unsere politischen Ziele weiter unterstützend verfolgen.
Ihnen alles Gute und herzliche Grüße
Hakan Demir