Erlischt der Vorbehalt über die Aufgabe der Staatsbürgerschaft bei einer bestehenden Einbürgerungszusage mit Inkrafttreten des StarmodG automatisch?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich habe bereits eine Einbürgerungszusicherung, die allerdings nur dann gilt, wenn ich den Austritt aus meiner aktuellen Staatsbürgerschaft nachweise. Das sich dieses Verfahren als sehr langwierig herausstellt und das neue Staatsangehörigkeitsrecht eine Mehrstaatigkeit erlaubt, stellt sich mir folgende Frage. Erlischt dieser Vorbehalt mit Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsgesetztes und kann ich das Verfahren bei der örtlichen Behörde dann zeitnah, ohne diesen Nachweis abschließen lassen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Nehmen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt an, so müssen Sie noch ihre derzeitige Staatsbürgerschaft abgeben. Zu Ende Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft - und mit ihr die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit. Damit sollten Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit behalten können, wen Sie die deutsche nach Inkrafttreten der Reform annehmen.
Für die konkrete Beantwortung müssen Sie sich aber an Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde wenden, die die Umsetzung des Gesetzes verfolgt.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir