Entfällt für Deutsche im Ausland mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht die Notwendigkeit der Beibehaltungsgenehmigung, bevor man eine zweite Staatsangehörigkeit annimmt?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich verfolge das Thema doppelte Staatsbürgerschaft schon seit dem Ampel-Koalitionsvertrag. Leider wird die Situation von Deutschen im Ausland, die eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten, wenn, dann nur am Rande angesprochen. In den USA leben ca. 1 Million Deutsche. Es wäre wunderbar, wenn uns der Spießrutenlauf BBG erspart bliebe. Ich wäre für eine eindeutige Information zu diesem Thema sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara C.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es dann nicht mehr geben.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres. Das sollte einer Beantragung der US-Staatsangehörigkeit Ihrerseits ab dem jetzigen Zeitpunkt nicht im Wege stehen, da es ja auch immer Bearbeitungszeiten gibt. Spätestens ab dem Sommer (so der Plan) mit Inkrafttreten des Gesetzes, können Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren nicht mehr abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir