Hakan Demir
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Frage von Tina P. •

Entfällt der Beibehaltungsantrag für Deutsche im Zuge der Rechtsgültigkeit des neuen Staatsbürgerschaftsgesetz?

Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin Deutsche und lebe seit 15 Jahren im Ausland. Ich möchte gerne die ausländische Staatsangehörigkeit als zweite Staatsangehörigkeit annehmen, was ohne bürokratischen Hürden möglich ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit möchte ich beibehalten, da weiterhin eine starke Bindung zu Deutschland besteht. Berücksichtigt das neue Staatsbürgergesetz auch Deutsche im Sinne der Gleichheit, so dass auch Deutsche zwei Staatsbürgerschaften haben können, ohne den bisher nötigen bürokratischen Beibehaltungsantrag zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Tina P.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein zentrales Vorhaben für eine offenere Gesellschaft - und ich bin froh, als Berichterstatter im Innenausschuss dieses wichtige Thema für die SPD-Fraktion vorantreiben zu können. Wir werden nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken. Das ist ein Zeichen von Offenheit und Zusammengehörigkeit zwischen allen Menschen, die in Deutschland ihre Heimat haben – für hier geborene Menschen und für Menschen, die sich im Laufe ihres Lebens für Deutschland entscheiden.

Und es ist auch eine Frage der demokratischen Teilhabe. Denn wir dürfen nicht noch einmal zulassen, dass wie bei der letzten Bundestagswahl fast 10 Millionen in Deutschland lebende erwachsene Menschen durch die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit davon ausgeschlossen sind, in unserer Demokratie mitzuentscheiden.

Und natürlich haben wir auch die Situation der im Ausland lebenden Deutschen im Blick. Deshalb ermöglichen wir die Mehrstaatigkeit "in alle Richtungen", also bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsbürger:innen in Deutschland ebenso wie bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit durch deutsche Staatsangehörige. Wenn Sie also in Ihrer neuen Heimat die brasilianische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, werden Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne besonderes Genehmigungsverfahren behalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir  

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