Elternnachzug mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz - Wird es auch mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eine neue Regel zum Elternnachzug von drittstaatangehörigen Eltern zu erwachsenen Deutschen geben?
Sehr geehrter Herr Demir,
Mit dem neuen Einwanderungsgesetz wurde auch über den Elternnachzug von Fachkräften mitentschieden. Den ausländischen Fachkräften wird es ab März 2024 ermöglicht, die Eltern nach Deutschland nachzuziehen. Wird es auch mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eine neue Regel zum Elternnachzug von drittstaatangehörigen Eltern zu erwachsenen Deutschen geben?
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Der Elternnachzug ist für ausländische Fachkräfte bisher per se nur bei Härtefällen möglich. Beispielsweise wenn ein Elternteil schwer erkrankt ist und niemanden mehr zuhause zur Pflege hat.
Mit der neuen Änderung im Aufenthaltsgesetz wird es ab März 2024 möglich, dass auch Eltern oder unter Umständen Schwiegereltern von neu nach Deutschland kommenden Fachkräften (mit bestimmten Aufenthaltstiteln) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzungen dafür sind unter anderem eine gültige Krankenversicherung und die Lebensunterhaltssicherung.
Bei der Staatsangehörigkeitsreform werden die Zugangsvoraussetzungen zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert und die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht. Weitere Änderungen bzgl. des Elternnachzugs sind nicht vorgesehen. Der Nachzug von ausländischen Eltern deutscher Staatsangehöriger ist wie bisher in Härtefällen möglich.
Alles Gute und herzliche Grüße
Hakan Demir