Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
100 %
933 / 935 Fragen beantwortet
Frage von Mingpeng Z. •

Einkommen für die Einbügerung

Sehr geehrter Herr Demir,

ich würde fragen, ob ich laut dem neuen modernen Staatsangehörigkeitsrecht einem Einkommensnachweis aus Nachbarland, z.B. die Schweiz, eingebürgert werden kann. Ich habe seit 3 Jahre in Deutschland gearbeitet. Jetzt arbeite ich in der Schweiz. Aber ich bin noch in Deutschland angemeldet. Für die Einbürgerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich. Ist es möglich, ein Nachweis über Einkommen aus der Schweiz abzugeben, um einzubürgern. Der Grund ist, als nicht-EU Bürger darf ich nicht als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Wenn ich eingebürgert, dann kann ich in Deutschland bleiben.

Vielen Dank im Voraus,
M.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zur Frage, welches Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen wird, sind aktuell keine Änderungen geplant. Entscheidend ist und bleibt, ob Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bestreiten können. Ich sehe nicht, warum bei einer Festanstellung in der Schweiz die Prognose negativ ausfallen sollte, würde Ihnen aber empfehlen, dazu mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort in Kontakt zu treten. 

Abschließend noch ein Hinweis: Die von Ihnen angesprochenen Einbürgerung nach 3 Jahren wird an besondere Voraussetzungen geknüpft sein, nach aktuellen Plänen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 sowie besonderes ehrenamtliches Engagement oder besondere berufliche Erfolge. Der Normalfall wird also nach der Reform die Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland sein. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD